Wenn Sie an der J. W. Goethe-Universität studieren und aus triftigem Grund ihr Studium aussetzen müssen, können Sie ein Urlaubssemester beantragen. Rechtlich geregelt ist eine Beurlaubung in § 9 Abs. 1 der Satzung der Universität über das Verfahren der Immatrikulation sowie weiterer Regelungen zur Organisation und Verwaltung des Studiums (Immatrikulationssatzung)
Gründe:
Ablauf: Die Antragsstellung erfolgt online mittels Ihres HRZ-Accounts unter dem Reiter "Studierende". Nach dem Log-In finden Sie in der Rubrik „Mein Studium“ im Reiter „Anträge“ die Möglichkeit, die Beurlaubung zu beantragen. Sie wählen im nächsten Schritt den Grund der Beurlaubung, das Semester, für das die Beurlaubung gewünscht wird (beachten Sie bitte die oben genannten Fristen und das für eine Beurlaubung immer bereits die Rückmeldung erfolgt sein muss) und laden die entsprechenden Nachweise für eine Beurlaubung hoch. Ohne einen Upload von geeigneten Nachweisen ist eine Abgabe nicht möglich.
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt i.d.R. innerhalb von 3 Werktagen. Im Falle einer Genehmigung können Sie anhand Ihres Stammdatenblattes den Status der Beurlaubung einsehen. Sollte der Antrag nicht genehmigt werden können finden Sie eine entsprechende schriftliche Begründung bei Ihrem Online-Antrag.
Nachweise: Die entsprechenden Nachweise sind beim Antrag mit hochzuladen. Ohne einen Upload und geeignete Nachweise kann der Antrag nicht abgegeben, bzw. genehmigt werden
Hinweise: Bitte beachten Sie, dass eine Beurlaubung nicht von der Zahlung des Semesterbeitrags befreit. Informieren Sie sich auch bitte vor Beantragung eines Urlaubssemester bei den jeweils zuständigen Stellen über die Auswirkungen einer Beurlaubung auf BAföG, Kindergeld und Ihre Krankenversicherung.
Im Falle einer Genehmigung der Beurlaubung ist zwingend eine Mitteilung Ihrerseits an das Dekanat des Fachbereichs über die Beurlaubung erforderlich. Beurlaubte Studierende der Studiengänge Medizin/Zahnmedizin bleiben weiterhin für Wiederholungsprüfungen angemeldet, sofern nicht eine gesonderte Abmeldung im Dekanat erfolgt und es sich nicht um einen Erstversuch handelt.
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